Seine fungizide Wirkung wurde gegen die wichtigsten Kulturkrankheiten nachgewiesen: Falscher Mehltau der Weinrebe (Plasmopara viticola), Apfelschorf (Venturia inaequalis), Kraut- und Knollenfäule der Kartoffel (Phytophthora infestans) und Falscher Mehltau des Salats (Peronospora sp. & Bremia lactucae).
Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist ein Grundstoff nicht hauptsächlich für den Pflanzenschutz bestimmt, aber dennoch für den Pflanzenschutz nützlich; er weist keine unmittelbaren oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder Tieren auf, verursacht keine unannehmbaren Umweltwirkungen und wird nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet.
Error: Contact form not found.